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   BGH, 11.04.2022 - 2 StR 64/22   

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https://dejure.org/2022,13724
BGH, 11.04.2022 - 2 StR 64/22 (https://dejure.org/2022,13724)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2022 - 2 StR 64/22 (https://dejure.org/2022,13724)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2022 - 2 StR 64/22 (https://dejure.org/2022,13724)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB
    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Berechnung: Umrechnungskurs, Zuflusszeitpunkt); erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen: Überzeugung von der deliktischen Herkunft der erlangten Gegenstände; zur Zurechnung außerstande Sehen)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßiges und gefährliches Einschleusen von Ausländern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73c S. 1
    Gewerbsmäßiges und gefährliches Einschleusen von Ausländern

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 231/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Bewertung eines

    Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 2 StR 64/22
    Das Landgericht hat übersehen, dass die erweiterte Einziehung nur möglich ist, wenn es sich nach Ausschöpfung sämtlicher prozessual zulässiger Mittel von der deliktischen Herkunft der erlangten Gegenstände überzeugt hat, sich aber zugleich außerstande sieht, diese Gegenstände eindeutig den abgeurteilten oder anderen rechtswidrigen Taten zuzurechnen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 231/18, NStZ-RR 2018, 380, 382 mwN).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 415/20

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen unter Anrechnung des Bargelds

    Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 2 StR 64/22
    Hierfür ist der jeweilige Umrechnungskurs im Zeitpunkt des Zuflusses an den Angeklagten maßgebend (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 2019 - 2 StR 473/18, juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - 1 StR 415/20, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 06.08.2019 - 2 StR 473/18

    Reihenfolge der Vollstreckung (gerichtliches Ermessen)

    Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 2 StR 64/22
    Hierfür ist der jeweilige Umrechnungskurs im Zeitpunkt des Zuflusses an den Angeklagten maßgebend (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 2019 - 2 StR 473/18, juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - 1 StR 415/20, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 29.04.2021 - 5 StR 63/21

    Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern

    Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 2 StR 64/22
    Sie führt lediglich zur Klarstellung der Urteilsformel (vgl. zur Abfassung BGH, Beschluss vom 29. April 2021 - 5 StR 63/21).
  • OLG Köln, 13.02.2024 - 2 Ws 767/23

    Erweiterte Einziehung, Surrogate, Einziehung nach Abtrennung, Bindungswirkung

    Eine erweiterte Einziehung von Taterträgen kommt aber erst dann in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller zulässigen Beweismittel eine sichere Zuordnung zu den abgeurteilten Taten und damit die Annahme der Voraussetzungen des § 73 Abs. 1 StGB ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschl. v. 19.08.2020, 3 StR 219/20; BGH, Beschl. v. 11.04.2022, 2 StR 64/22).

    Denn solche Taten können und müssen zum Gegenstand eines gesonderten Strafverfahrens gemacht werden (BGH, Beschl. v. 16.07.2019, 2 StR 268/19, NStZ 2020, 213; BGH, Beschl. v. 21.09.2021, a.a.O.; BGH, Beschl. v. 11.04.2022, a.a.O.).

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